§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in der Heldraumstation gelten für die Überlassung von Event- und Veranstaltungsflächen von Die Rhetorikhelden UG (haftungsbeschränkt), Gerberstraße 3A, 30169 Hannover, nachfolgend Rhetorikhelden, sowie für das Dienstleistungsangebot zur Durchführung von Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, nachfolgend Kunde genannt. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rhetorikhelden, in welchen z.B die Zahlungsmodalitäten für Kunden in Seminaren und Workshops beschrieben sind.
(2) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Rhetorikhelden.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung
(1) Jede Reservierung oder Buchung von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen, wird mit der schriftlichen Bestätigung per Mail für beide Seiten bindend. Alle Angebote sind freibleibend.
(2) Ist der Auftraggeber / Besteller nicht der Kunde selbst oder wird vom Kunde ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
(3) Die für die Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, etc. hat der Kunde auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich GEMAGebühren, Brandwache, o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat er auf Verlangen nachzuweisen.
(4) Die für die Veranstaltungsräume geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch den Kunden eingehalten werden. Die Rhetorikhelden bzw. dessen Beauftragte können zur Einhaltung Weisungen erteilen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von den Rhetorikhelden allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% angehoben werden.
(2) Die Rhetorikhelden sind berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
§ 4 Rücktritt Rhetorikhelden
(1) Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von den Rhetorikhelden gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so sind die Rhetorikhelden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Ferner sind die Rhetorikhelden berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls...
(3) Die Rhetorikhelden haben den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(4) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen die Rhetorikhelden, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§ 5 Rücktritt des Kunden
Tritt der Kunde von seinem per Mail erteilten Auftrag zurück, werden folgende Gebühren fällig / gilt folgende Berechnung:
§ 6 Änderung Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
(1) Die endgültige Teilnehmerzahl sowie die Speisen- und Getränkeauswahl ist den Rhetorikhelden spätestens vierzehn Werktage vorher mitzuteilen um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten.
§ 7 Mitbringen von Speisen, Getränken / Umsatzgarantie
(1) Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen und Konferenzen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Rhetorikhelden. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
(1) Soweit die Rhetorikhelden für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Rhetorikhelden von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
(2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von den Rhetorikhelden bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von den Rhetorikhelden gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Rhetorikhelden diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen die Rhetorikhelden pauschal erfassen und berechnen.
§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
(1) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Rhetorikhelden übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Rhetorikhelden sind berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit den Rhetorikhelden abzustimmen. Werden durch das Anbringen / Ausstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Kunde die Renovierungs-/ Reparaturkosten.
(3) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, dürfen die Rhetorikhelden die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
(4) Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, können die Rhetorikhelden für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, den Rhetorikhelden der eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 10 Haftung des Kunden für Schäden
(1) Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
(2) Die Rhetorikhelden können vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.
§ 11 Werbung
(1) Erfolgt eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen der Rhetorikhelden beeinträchtigt, so haben die Rhetorikhelden das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand unter Ausschluss von UN-Kaufrecht ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam, nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 15. Januar 2024
Hier gehts zu den AGB der Rhetorikhelden UG (haft.)
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